Um die Abwicklung eines Unternehmens zu vermeiden, ist das frühzeitige Erkennen einer wirtschaftlichen Krise entscheidend, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können. Wir begleiten Unternehmen durch einen strukturierten Sanierungsprozess! Angefangen mit einer umfassenden Analyse der Ursachen über die Erstellung eines nachhaltigen Sanierungskonzepts bis hin zur Durchführung der notwendigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Schritte.
Das oberste Ziel dabei ist immer der Unternehmenserhalt. Darüber hinaus versuchen wir durch Optimierungs-/Restrukturierungsprozesse den Unternehmensfortbestand dauerhaft zu sichern. Ihnen wird dabei nicht nur ein Expertenteam jahrlanger Erfahrung als Berater zur Seite gestellt, sondern Sie erhalten aktive Unterstützung bei der Umsetzung und helfen bei der Suche nach neuen Partnern und Finanzieren.
Unser Angebot
Sanierungsverfahren
Die Insolvenzordnung bietet zahlreiche Ansätze, um die Sanierung eines insolventen Unternehmens und auch dessen Rechtsträger zu fördern. Die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren und der Insolvenzplan sind nur einige dieser Instrumente. Durch eine frühzeitige, koordinierte und freiwillige Insolvenz eröffnen sich für den Erhalt des Unternehmens eine Vielzahl an liquiditätsverschaffenden Möglichkeiten, wie z.B. eine Rückschlagssperre, die Unzulässigkeit von Zwangsvollstreckungen, ein Wahlrecht bei Verträgen oder ein Zahlungs- und Zinsstopp. Auch spezielle arbeitsrechtliche Regelungen und finanzwirtschaftliche Hilfsinstrumente sind sorgsam abzuwägen. Weiter sollten anstehende Investitionen überprüft, das Forderungsmanagement optimiert und Gespräche mit Hausbanken hinsichtlich Überbrückungskredite oder der Kreditlinie geführt werden. Ab 2021 soll es durch die Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht noch weitere Stellschrauben im Rahmen eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens geben. Durch unsere enge Zusammenarbeit als Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer ist es uns möglich mit Ihnen effizient und präzise ein auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens angepasstes Sanierungsverfahren zu erstellen
Sanierungsgutachten IDW S6
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard sorgt in erster Linie für Sicherheit bei allen Beteiligten. Zum einen für Banken oder andere Finanzgeber, die ansonsten Gefahr laufen, im Falle einer späteren Insolvenz, bestellte Sicherheiten zu verlieren. Zum anderen schützt ein Sanierungsgutachten IDW S6 Geschäftsführer oder Vorstände vor einer späteren Haftung. Durch ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 wird die Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB überprüft und Stellung zu den wesentlichen Kernanforderungen eine Sanierungsgutachtens bezogen. Dies erfolgt u.a. durch Basisinformationen, umfangreiche Analysen und die Angabe zukünftiger Sanierungsmaßnahmen. Durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen unserer Unternehmensgruppe ist es uns möglich Ihnen effizient und auf den Punkt ein auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens angepasstes Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard zu erstellen.
Prüfung der Insolvenzgründe nach IDW S 11
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat neben den Vorgaben für Sanierungsgutachten auch einen Standard zu Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit entwickelt (IDW S11). Durch die Anwendung der entwickelten Standards lässt sich der aktuelle finanzielle Status Ihres Unternehmens bewerten. Durch eine Überprüfung Ihres Unternehmens nach IDW S11 durch uns, erhalten Sie eine klare Prognose Ihrer Liquidität und damit auch Sicherheit hinsichtlich potentieller Haftungsfallen oder strafbewährter Anzeigepflichten.
Distressed M&A
Für Wettbewerber und Investoren bestehen bei der Übernahme eines Unternehmens in der Krise Chancen wie auch Risiken. Häufig werden Earn-out Klauseln oder Bankbürgschaften, Treuhandkonten oder Kaufpreiseinbehalte als Sicherungsinstrumente zur Durchsetzung der Gewährleistung vereinbart. Solche Vereinbarungen bergen ein hohes Risiko im Fall einer Insolvenz. Es stellt sich die Frage ab wann der Vertrag als vollständig erfüllt anzusehen ist, oder ob der Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz die Erfüllung des Unternehmenskaufvertrags nach § 103 InsO verweigern darf und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Durch unsere langjährige Erfahrung im Unternehmenskauf kennen wir die Untiefen und versteckten Gefahren auf Käufer- wie auch Verkäuferseite und losten Sie sicher hindurch.
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